Artikel über: Allgemeine Fragen und Antworten

DSGVO - Datenschutz oder nicht - Ihre App ist bereit.

Mit der neuen europaweit geltenden DSGVO ergeben sich einige Veränderungen, die Beachtung in der weiteren Nutzung finden müssen. Wir haben in den letzten Wochen fieberhaft daran gearbeitet, diese möglichst ohne zusätzliche Arbeit für Sie zu integrieren.

Fakt ist, dass Sie in keinem Panikmodus verfallen sollten, da die neue Gesetzgebung, trotz aller Verkündigungen, definitionsgemäß keinerlei Abmahnwellen zulässt. Zudem kommt hinzu, dass die Änderungen, die derzeit vollzogen werden, erst künftig durch entsprechende Gesetzesurteile bestätigt oder Verfahrensweise, in der Praxis bestätigt werden. Also angemessene und sichere Vorgehensweisen (Best practices) werden sich erst in Zukunft ergeben.

Aber nun zu den folgenden Änderungen. Diese wurden veröffentlicht und sind bereits verfügbar.

Unsere Nutzungsbedingungen werden entsprechend den neuen Vorgaben angepasst.
Ein für Sie erforderlicher AV Zusatz (früher ADV Vertrag, ADV steht für Auftragsdatenverarbeitung) wird elektronisch bereitgestellt. Eine handschriftliche Variante ist nicht mehr erforderlich.
Der AV Zusatz wird mit Zustimmung der AGB fest verknüpft, findet damit automatisch seine rechtliche Gültigkeit. Weitere Schritte sind bei Ihnen auf diesen Blick hin nicht erforderlich.
Bei Bedarf und je nach Ihren unternehmensweiten Regelungen können Sie optional einen gesondert elektronisch signierten AV Zusatz bei uns anfordern.
Die bisherigen Datenschutzregelungen werden ebenfalls angepasst und in einer neuen Version zur Verfügung gestellt.

Die nachfolgenden Änderungen ergeben sich für Sie durch die Nutzung des Produktes und somit der Bereitstellung Ihrer App(s):

Alle bestehenden und von Ihnen bereits in der Vergangenheit hinterlegten Impressums angaben, werden nun offensichtlicher unter dem gleichnamigen Begriff innerhalb der App oben rechts dargestellt.
Hinzu kommt noch eine weit gefasste und standardisierte Datenschutzerklärung, die rechtlich die Verarbeitung Ihrer Daten in Hinblick auf uns als Auftragsverarbeiter sicherstellt und viele erdenkliche Fälle abdeckt.
Alle Eingabefelder wie Formulare, Terminvereinbarungen, Umfrage und Kontaktanfragefelder können bei Bedarf durch Hinweis darauf verweisen.

Die hier aufgeführten Änderungen sind erforderlichen Maßnahmen, die wir im Rahmen unserer technischen Möglichkeiten für Sie umsetzen können. Diese stellen einerseits keine Rechtsberatung dar und befreien Sie aber auch leider nicht von weiteren DSGVO Maßnahmen, die Sie innerhalb Ihres Unternehmens treffen müssen.

Wir hoffen wir konnten Ihnen damit weiterhelfen und sind für jedwede Rückmeldungen und Ergänzungen dankbar.

Aktualisiert am: 24/01/2024

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